Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

PL & L Pädagogische Lehr- und Lernmittel Verlags GmbH

(FN 474809z)

(im folgenden der „Lieferant“ genannt)

für den Vertrieb von Artikeln, insbesonders Schulartikeln, sowie Lern- und Übungsheften, die auch Unterrichtsmittel eigener Wahl sind.

(Stand der AGB: 09/2017)

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Kunde erklärt, mit den in den nachgenannten Punkten angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten (im folgenden kurz die „AGB“), nämlich durch Anklicken des hierfür vorgesehenen Kästchens auf der website www.heftehelfen.at, einverstanden zu sein. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ebenso werden Bedingungen des Kunden, die den AGB entgegenstehen, vom Lieferanten nicht anerkannt. Soweit die AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gilt das Gesetz.

2. Zustandekommen des Kaufvertrages, Lieferung

1) Sämtliche Angebote in Verkaufsprospekten des Lieferanten, auf der website www.heftehelfen.at und dergleichen erfolgen ohne Obligo und sind eine Einladung an den Kunden zum Stellen eines Angebots. Bestellt der Kunde Waren über die website www.heftehelfen.at, per E-Mail, Telefon, Telefax oder über andere Kommunikationswege, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Lieferanten ab. Der Kunde erhält bei Bestellung vom Lieferanten ein E-Mail, das den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten anführt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern verständigt den Kunden lediglich darüber, dass die Bestellung beim Lieferanten eingelangt ist.
Der Kaufvertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden kommt zustande, wenn der Lieferant das Angebot des Kunden annimmt, indem die bestellte Ware an den Kunden versandt wird.
2) Sofern der Lieferant das Angebot des Kunden nicht annehmen möchte / kann, wird der Kunde per E-Mail darüber verständigt. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden werden unverzüglich rückerstattet.
3) Der Lieferant wird sich bemühen, Kundenbestellungen von Artikeln, die er selbst bestellen muss, so rasch wie möglich zu erledigen.
4) Der Lieferant ist zu Teillieferungen und -abrechnungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Wenn Teillieferungen vom Lieferanten durchgeführt werden, übernimmt der Lieferant die zusätzlichen Versandkosten.
5) Reklamationen sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich bekannt zu geben.

3. Kaufpreis, Versandkosten, Preisgefahr


1) Es gilt der Kaufpreis für die bestellten Artikel als vereinbart, der sich aus den aktuellen Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen des Lieferanten ergibt bzw. im Online-Shop angezeigt werden. Diese Preise enthalten die jeweilige Umsatzsteuer, verstehen sich aber exklusive Zölle, Versandkosten (insbesonders Porti) usw.
2) Der Lieferant ist berechtigt, Briefsendungen des Kunden an ihn, soweit sie nicht aufgrund von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen nach § 8 KSchG (=Konsumentenschutzgesetz) erfolgen, die nicht ausreichend frankiert sind, nicht anzunehmen.
3) Ab Übergabe des Artikels an den Transporteur durch den Lieferanten trägt der Kunde die Preisgefahr.
4) Die Mindestbestellsumme bei individueller, eigener Umschlagseite beträgt 500 Stück. Ab einer Bestellsumme von 1000 Heften erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Ansonsten kommen Versandkosten lt. Tarifen der Österreichischen Post zustande.

4. Rechteeinräumung – Kopierlizenzen

Urheberrecht des Verlages und Nutzungsrechte der Kunden; körperliche Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien; Zustimmung des Verlages bei Online-Nutzung und sonstiger weitergehender Nutzung von Inhalten
4.1 Alle im Online-Shop dargestellten Inhalte sowie die angebotenen Produkte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz, der vom Kunden in jedem Fall zu beachten ist. Der Kunde darf die Inhalte und Produkte nur im nachfolgend gestatteten Umfang nutzen.
4.2 Dem Kunden wird ausschließlich das Recht zur Nutzung der Inhalte und Produkte zum eigenen Gebrauch eingeräumt. Im Falle einer Schulbestellung (wird das Produkt im Namen einer Schule bestellt) gilt dieses Nutzungsrecht darüber hinaus auch für die Schule. Jede darüber hinausgehende Nutzung (z.B. weitergehende Vervielfältigung, ausdrucken, Weitergabe, Bereitstellung des Downloads für Dritte) ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Verlages gestattet und im Regelfall kostenpflichtig.
4.3 Produkte, die aufgrund ihres Bestimmungszweckes zur Vervielfältigung und Weitergabe zu Unterrichtszwecken gedacht sind (nämlich Produkte, die mit den Begriffen "Kopiervorlagen" oder „Kopierlizenzen“ oder „Kopiererlaubnis“ gekennzeichnet sind), dürfen abweichend von Ziffer 4.2 zu Unterrichtszwecken vervielfältigt und weitergeben werden. Hierfür müssen allerdings die mit dem Verlag bei Bestellung vereinbarten Gebühren für Kopierlizenzen oder Kopiererlaubnis jährlich entrichtet und verrechnet werden. Die digitale Speicherung sowie die Weitergabe dieser Produkte ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.
4.4 Im Rahmen einer schulischen Nutzung darf der Kunde die Inhalte des bestellten Produktes nach § 52a UrhG ganz oder teilweise nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Verlages in ein Netzwerk, wie z.B. Intranets in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen einstellen.
4.5 Alle weiteren Nutzungsrechte für veröffentlichte Inhalte in allen Medienformaten (online und offline) verbleiben allein beim Verlag. Eine über die vorstehend gestattete hinausgehende Vervielfältigung oder Verwendung von Bildern, Grafiken, Tondokumenten und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist daher ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet.
4.6 Alle innerhalb des Internetangebotes und der Produkte des Verlages genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken und sonstigen Kennzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen Inhaber. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Kennzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

5. Zahlungsarten, Mahnspesen und Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalt

1) Der Lieferant ist nur mit den, im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten einverstanden.
Lieferungen an den Kunden, soweit er Verbraucher im Sinne des KSchG ist, erfolgen nur gegen Vorauskassa oder per Nachnahme.
2) Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Lieferanten entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Die Mahnspesen des Lieferanten betragen € 20,00. Bei Zahlungsverzug sind zusätzlich 12 % / per annum an Verzugszinsen zu entrichten.
3) Der Lieferant behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

1) Ist der gelieferte Artikel mangelhaft, ist der Lieferant zur Verbesserung, insbesondere zum Austausch berechtigt. Preisminderung oder Wandlung kann vom Kunden nur gefordert werden, wenn Verbesserung und Austausch nicht möglich sind, wenn Verbesserung und Austausch für den Lieferanten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre oder wenn der Lieferant dem Verlangen des Kunden nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen, wenn es sich bloß um einen geringfügigen Mangel handelt.
2) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterbliebener Lieferung, bestehen nur dann, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird vereinbart, dass – in Abkehr von § 1298 ABGB – die Beweislast hiefür der Kunde trägt.
3) Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler in den gelieferten Artiklen nicht ausgeschlossen werden: Der Lieferant übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für den Inhalt der Artikel, insbesondere nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger usw..

7. Sonderbestimmungen für Verbraucher – Rücktrittsrecht

1) Ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten dessen Sonderbestimmungen.
2) Insbesondere sind Verbraucher gemäß § 5e KSchG berechtigt, von den mit dem Lieferanten im Wege des Fernabsatzes (dh Bestellungen über die website, mittels E-Mail, Telefax, etc) abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von 7 Werktagen (ausschließlich Samstag) zurückzutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 5f KSchG Anwendung findet.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesandt wird. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware muss in ungenütztem, wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird vom Lieferanten ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
3) Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: bestellte Kopierlizenzen können Sie aufgrund der digitalen Form nicht stornieren, es sei denn, durch das Angebot oder geltende Gesetze wird anderes festgelegt.

8. Werbung

Der Kunde stimmt mit seiner Bestellung zu, gelegentlich per Fax, E-Mail oder telefonisch über Produkte des Lieferanten informiert zu werden. Sein Einverständnis dazu kann der Kunde jederzeit durch E-Mail an office@heftehelfen.at oder Tel. +43 1 5222 888 widerrufen.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes.
2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden, soweit er nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist, und dem Lieferanten ist ausschließlich das für den 7. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Der Lieferant ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.