Im Rahmen von höchstens 15 % des je nach Schulform maßgeblichen Schulformlimits bzw. Religionslimits
sowie im Ausmaß des gesamten DAZ-Limits können von den Schulen Unterrichtsmittel eigener Wahl
(gedruckte, therapeutische, audiovisuelle Unterrichtsmittel, CD, CD-Rom, DVD, Lernspiele, SbX, E-Books),
die nicht in den Schulbuchlisten des laufenden Schuljahres enthalten sind, angeschafft werden.
Das Gesamtlimit der Schule darf dabei nicht überschritten werden.
Diese Unterrichtsmittel sind aufgrund ihrer in der Regel geringeren Anzahl für den Verbleib an der Schule vorgesehen.
Die Beantragung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl (im Schulformlimit bzw. Religionslimit) kann in der SBA-Online schon im
Hauptbestelltermin erfolgen. Im Programm wird der dafür zur Verfügung stehende Betrag angezeigt.
Die Fixierung des Betrages für Unterrichtsmittel eigener Wahl und die damit mögliche Bestellung kann erst mit September erfolgen.
Es sind auch Teilfixierungen im aktuell benötigten Ausmaß möglich.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Fixierung erst dann erfolgt, wenn die Bestellung der Unterrichtsmittel in der SBA-Online nahezu abgeschlossen ist.
Erst durch die Fixierung werden die in der SBA-Online ausgewiesenen Beträge an die zuständigen Finanzämter-Kundenteams zur Abrechnung weitergeleitet.
Die Rechnungen für Unterrichtsmittel eigener Wahl müssen vom (Schulbuch)Händler als e-Rechnung an die zuständigen Finanzämter-Kundenteams zur Bezahlung eingereicht werden.
Für die Schule ist dabei zu beachten, dass der (Schulbuch)Händler der Lieferung für Unterrichtsmittel entweder einen Lieferschein oder eine Rechnungskopie anschließt,
welche/r von der Schule auf die Richtigkeit der Lieferung zu prüfen ist und darauf die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu bestätigen und mit Schulstempel
und Unterschrift zu unterfertigen ist. Nach Bestätigung ist der Lieferschein bzw. die Rechnungskopie umgehend an den (Schulbuch)Händler zu übergeben bzw. zu retournieren, da e-Rechnungen nur gemeinsam mit diesen eingereicht werden sollten.
Inländische Händler ohne Schulbuchvertrag sind von den Schulen auf die Übermittlung einer e-Rechnung, die Bestätigung des Lieferscheins bzw. der Rechnungskopie und das dazu vorgesehene Unternehmensportal (www.erb.gv.at) hinzuweisen.
Bei Bestellungen im EU-Ausland ist die Hinzurechnung der 20%igen (u.a. Lernspiele) bzw. 10%igen (Bücher) Erwerbssteuer zum Nettopreis zu berücksichtigen.
Auf den innergemeinschaftlich steuerfreien Rechnungen ist die UID-Nr. des zuständigen Finanzamtes (s. SBA-Online) und die Lieferadresse der Schule anzuführen.